Vergiftungen

Unter Vergiftungen versteht man das Auftreten schwerer, oft lebensbedrohender Krankheitserscheinungen nach Aufnahme eines Gifts. Gifte sind feste, flüssige und gasförmige chemische Substanzen, die, schon in geringer Menge aufgenommen, den Körper schwer schädigen. Die Aufnahme des Giftes kann über die Lunge, den Magen, die Haut und durch Injektionen erfolgen.

ERKENNEN

An eine Vergiftung muss man denken, wenn bei einem bisher gesunden Menschen plötzlich schwere Krankheitserscheinungen auftreten wie:

  • Bewusstseinsstörungen – Bewusstlosigkeit
  • Erregungs- und Rauschzustände
  • Übelkeit – Erbrechen – Durchfälle
  • Hautveränderungen (Blässe, Röte, Blauverfärbung)
  • Pupillenveränderung (starre Pupillen, die eng oder weit sein können)
  • Atem- und Kreislaufstörungen

Weiteres muss an eine Vergiftung gedacht werden, wenn mehrere Menschen gleichzeitig dieselben Krankheitserscheinungen aufweisen (z.B. Erbrechen, Durchfall) oder wenn die Umstände eines Unglücks dafür sprechen (Regloser im Gärkeller).


ZUSÄTZLICHE HILFEN FÜR DAS ERKENNEN EINER VERGIFTUNG

  • Befragen und Beobachten des Erkrankten
  • Befragen der Umgebungspersonen (Angehörige, Nachbarn)
  • Inspektion der Umgebung (Abschiedsbrief, leere Medikamentenschachteln)


GEFAHREN

  • Schock
  • Bewusstlosigkeit
  • Atemstillstand
  • Kreislaufstillstand

Zudem kann es zu bleibenden Spätschäden, z.B. Hirn-, Leber- und Nierenschäden, kommen.


ERSTE HILFE

Das Ziel der Ersten Hilfe ist die Erhaltung des Lebens durch allgemeine Maßnahmen.
Sie richten sich:

  • nach dem Zustand des Verunglückten
  • nach der Art der Giftaufnahme
  • nach der Art des aufgenommenen Giftstoffs


IST DER VERGIFTETE BEI BEWUSSTSEIN

  • Gift bekannt: Vergiftungsinformationszentrale (VIZ), Tel, 01/406 43 43, anrufen und deren Anordnungen durchführen.
  • Schockbekämpfung
  • Notruf
  • Vorgefundene Giftreste und Giftbehältnisse sicherstellen und ins Krankenhaus mitgeben

 

IST DER VERGIFTETE OHNE BEWUSSTSEIN

  • Notfalldiagnose stellen und entsprechende Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen
  • Notruf
  • Vorgefundene Giftreste und Giftbehältnisse sicherstellen und ins Krankenhaus mitgeben


VERGIFTUNGEN ÜBER DIE ATEMWEGE


Kohlenmonoxydvergiftung (CO)

Kohlenmonoxyd ist ein farbloses, geruchloses und giftiges Gas. Es kommt in Auspuffgasen, bei schwelenden Bränden (Rauchgas), bei Explosion von Sprengstoffen, sowie bei unvollständiger Verbrennung in schlechtziehenden Öfen vor. Da sich das Gas im Freien rasch verflüchtigt, besteht die Gefahr (außer bei Großbränden) hauptsächlich in geschlossenen Räumen (laufender Motor in geschlossener Garage; Durchlauferhitzer). Kohlenmonoxyd-Luftgemische sind hochexplosiv.


Rauchgasvergiftung

Durch einatmen von Reizgasen kommt es zu Atemnot und Lungenschädigung. Diese kann oft erst nach Stunden zu akuter Atemnot und Erstickung führen.


Ersticken durch Kohlendioxyd (CO2)

Kohlendioxyd ist ein farbloses, schwach säuerlich riechende, nicht brennbares und im Prinzip ungiftiges Gas, das schwerer als Luft ist und sich am Boden ansammelt. Dabei wird die Luft und somit der lebenswichtige Sauerstoff verdrängt, so dass es zur Erstickung kommt. Dieses CO2 kommt in Gärkellern (von Wein- und Mostkellereien), Silos, Jauchegruben, Stollen und Brunnenschächten vor.


GEFAHREN

  • Lebensgefahr für Patient und Helfer!
  • Vergiftung durch Gase
  • Erstickungsgefahr durch Sauerstoffmangel
  • Explosionsgefahr bei explosiven Gasen und Kraftstoffdämpfen
  • Stichflammen beim Öffnen von Türen bzw. Fenstern (bei schwelenden Bränden und Sauerstoffmangel)
  • Einsturzgefahr (nach Bränden und Explosionen)
  • Sichtbehinderung und dadurch Verlust der Orientierung


ERSTE HILFE

  • Notruf, Spezialkräfte anfordern
  • Eine Bergung aus dem Gefahrenbereich kann nur mit Hilfe eines von der Umgebungsluft unabhängig arbeitenden Atemschutzgeräts gefahrlos durchgeführt werden, daher sind Bergungsversuche des Ersthelfers zu unterlassen.
  • Wegen einer möglichen Explosionsgefahr darf die Unglückstelle nicht mit offenem Licht (brennendes Streichholz, Feuerzeug, Zigaretten) betreten werden. Wegen der Gefahr der Funkenbildung darf weder ein Lichtschalter betätigt noch ein elektrisch betriebenes Gerät in Betrieb genommen werden.
  • Notfalldiagnose stellen und entsprechende
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen